Rocknight Waldmünchen
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Jugendschutz gemäß §5 des Jugendschutzgesetzes:

 

Unter 16 Jahren:

Einlass nur in Begleitung eines Personensorgeberechtigten (Eltern) oder eines Erziehungsbeauftragten.

Erziehungsbeauftragte sind über 18 Jahre alt und nehmen Erziehungsaufgaben nach Vereinbarung mit den Eltern wahr, z.B. die Begleitung einer Jugendlichen unter 16 Jahren in die Disco.

Erziehungsbeauftragte übernehmen die Aufsichtspflicht und müssen auf Verlangen von Veranstaltern ihre Berechtigung darlegen.

In der Praxis heißt dies, dass unter 16-jährige eine Erziehungbeauftragung herunterladen (siehe Seitenende) und diese von den Eltern ausfüllen lassen können. Erziehungsbeauftragter und der U16-Jährige müssen sich an der Kasse ausweisen (z.B mit Kinder- und Personalausweis) und werden nach Prüfung der ausgefüllten Erziehungsbeauftragung eingelassen. Zusammen mit dem Erziehungsbeauftragten kann der U16-Jährige bis zum Ende der Veranstaltung bleiben.

 

16- und 17-jährige:

Dürfen ohne Begleitung rein, müssen aber bis spätestens 24 Uhr die Veranstaltung verlassen haben. Liegt eine Erziehungsbeauftragung vor (s.o.), kann die Veranstaltung zusammen mit dem Erziehungsbeauftragten bis zum Ende besucht werden.

 

Erziehungsbeauftragung hier downloaden


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Rocknight Waldmünchen 2017